Jugendberufshilfe gem. §13,3 SGB 8

Unser Angebot der Jugendberufshilfe, das wir primär in enger Kooperation mit dem Jugendausbildungszentrum (JAZ) gestalten, daneben aber allen jungen Menschen in Schule oder Ausbildung zur Verfügung steht, wendet sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren bei Beginn des Leistungsangebots und die zur Teilnahme an schulischen und berufsbildenden Maßnahmen und zur Erreichung eines Bildungsziels nach §13 (3) SGB VIII eine Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform benötigen.
 
Voraussetzung für die Bewilligung einer Hilfe gemäß §13 SGBVIII ist, dass die jungen Menschen sich in einer
• Berufsausbildung,
• einer berufsvorbereitenden Maßnahme,
• einer Maßnahme der beruflichen Integration
• einer beruflichen oder schulischen Bildungsmaßnahme befinden müssen.
 
Die jungen Menschen bedürfen aus persönlichen, sozialen oder Mobilitätsgründen zu ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Integration und zu ihrer Verselbstständigung sozialpädagogischer Unterstützung. Sie erfüllen die grundlegenden Anforderungen des Lebens in einer eigenen Wohnung und können eine Tagesstruktur einhalten. Die jungen Menschen weisen eine Grundmotivation zur Erreichung eines Bildungsziels auf und die Prognose des JAZ und/oder der Jugendberufsagentur bezüglich der Erfolgschancen zur Erlangung eines Abschlusses ist positiv.
 
Zusätzlich können bei erhöhtem Förderbedarf bei Unterbringung nach § 13 Abs. 3 diejenigen jungen Menschen ambulante sozialpädagogische Betreuung und Begleitung nach § 13 Abs. 2 erhalten, 
• die aufgrund von wenig förderlichem sozialen Umfeld, negativer Lernerfahrung oder von Lernbeeinträchtigung in ihrer Motivation und in ihrem Durchhaltevermögen gestützt werden müssen,
• die auf Grund von fehlendem sozialen Umfeld  und ausländischer Bildungssozialisation (z.B. UMAs) erheblichem Unterstützungsbedarf für den erfolgreichen Abschluss des Bildungsziels aufweisen 
• die auf Grund ihrer Familien- oder Fluchtgeschichte oder persönlicher Beeinträchtigungen Unterstützung zur psychischen oder gesundheitlichen Stabilisierung benötigen
• die besonderen Unterstützungsbedarf hinsichtlich bürokratischer Angelegenheiten (z.B. Aufenthaltsfragen) haben
• die zur Vorbereitung einer selbständigen Lebensführung bei der Wohnungssuche unterstützt werden müssen
 

Wir stellen in unserer Wohngruppe insgesamt 6 Plätze auf dem Gelände des JAZ in Zehlendorf zur Verfügung. Durch die Anbindung im Sozialraum und durch die räumliche Nähe zur Ausbildungsstätte wird ein niedrigschwelliger Zugang zu den Bildungsangeboten geschaffen, die einen positiven Hilfeverlauf begünstigen.

 

Weiterführende Informationen zu unserem Kooperationspartner JAZ finden Sie hier:

Jugendausbildungszentrum (JAZ) - Berlin.de