Grundprinzipien der Arbeit

Gemeinsam. Verantwortlich. Nachhaltig.

 

Zielsetzung und Geltungsbereich

Der KJSH Trägerverbund setzt sich als unabhängige, gemeinnützige Organisation für die Interessen von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien ein.

Diese Grundprinzipien unserer Arbeit gelten, wie auch unser Leitbild, für alle Personen, die in einem Anstellungs-, oder Vertragsverhältnis oder in einer anderen Art formeller Beziehung zum KJSH Trägerverbund stehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Personen ihre Tätigkeit haupt- oder ehrenamtlich ausüben.

Allgemeine Verhaltensgrundsätze

Als Mitarbeitende des KJSH Trägerverbundes engagieren wir uns mit Loyalität und vollem Einsatz unserer Kompetenzen für die Menschen, die unsere sozialen Dienstleistungen nutzen.

Unseren Beruf üben wir in Achtung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus und treten für soziale Gerechtigkeit ein.

Antidemokratischen Tendenzen und jeglicher Form der Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Religion, persönlicher Eigenschaften oder Neigungen wirken wir entgegen.

Respekt und Verantwortung

Wir zeichnen uns durch ein achtsames, kooperatives, von gegenseitigem Respekt und fairem Umgang getragenes Verhalten gegenüber den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen, Familien und jungen Erwachsenen sowie allen anderen an unserer Arbeit beteiligten Menschen aus.

Dabei achten wir insbesondere darauf, dass

 niemand in seinem sozialen Ansehen geschädigt wird,

 niemand durch Wort, Bild, Gesten oder Handlungen sexuell belästigt wird,

 niemand in seiner Würde verletzt wird,

 niemand eingeschüchtert, herabgesetzt oder beleidigt wird.

Wir missbrauchen zu keiner Zeit die Macht, die uns aus der Rolle im KJSH Trägerverbund oder aus der Kenntnis einer Situation erwächst. 7.6-8 Grundprinzipien der Arbeit

Unsere Betriebskultur

Unsere Betriebskultur ist darauf ausgerichtet, Konflikte konstruktiv zu lösen und Mobbing vorzubeugen. Wir gewährleisten eine respektvolle und kooperative Zusammenarbeit und unterbinden Belästigungen sowie Ungleichbehandlungen.

Toleranz und Chancengleichheit sind für uns Grundwerte, die zu schützen und zu fördern sind.

Unser Arbeitsklima ist geprägt durch eine kooperative Grundhaltung, gewaltfreie Sprache, gegenseitige Achtung und Toleranz. Das positive Arbeitsklima ist eine wichtige Voraussetzung für eine fachlich hochwertige und serviceorientierte Leistungserbringung.

Zusammenarbeit

Als Mitarbeitende des KJSH Trägerverbundes teilen wir unser berufliches Wissen und Können sowie unsere Praxiserfahrungen mit unseren Kolleg*innen und tragen somit zur Sicherung der Qualität der Arbeit und ihrer stetigen Verbesserung bei.

Wir arbeiten zuverlässig und vertrauensvoll mit den Kolleg*innen innerhalb des Trägerverbundes sowie mit Kooperationspartner*innen zusammen, um die Interessen der durch uns betreuten Menschen bestmöglich zu vertreten und umzusetzen.

Wir suchen Rat und Unterstützung durch Kolleg*innen und Vorgesetzte, wann immer eine solche Konsultation im besten Interesse der betreuten Menschen und für die eigene Handlungssicherheit notwendig ist.

Leitungskräfte als Vorbild

Alle Leitungskräfte sowie der Aufsichts- oder Stiftungsrat haben hinsichtlich ihres Verhaltens eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion. Es obliegt ihnen, sich konstruktiv und aktiv an Lösungen von Konflikten in ihrem Arbeitsumfeld zu beteiligen und insbesondere bei Angriffen auf die Persönlichkeitsrechte anderer einzugreifen.

Professionelles Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Kontext der Beratung, Betreuung und Unterstützung

Mit unserer Arbeit setzen wir uns dafür ein, Kinder und Jugendliche, Familien und Erwachsene

 bei der Verwirklichung ihrer Ziele zu unterstützen,

 in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern,

 und zu ihrem Wohlergehen beizutragen.

Dabei respektieren wir ihre Rechte, achten ihre umfassende Selbstbestimmung und beteiligen sie situations- und altersgerecht an den Inhalten und Rahmenbedingungen der Arbeit.

Niemals nutzen wir die Beziehung zu Betreuten zum eigenen Vorteil. Unter keinen Umständen gehen wir sexuelle Beziehungen zu Betreuten ein. 7.6-8 Grundprinzipien der Arbeit

Alle Mitarbeitenden sorgen dafür, dass die Zusammenarbeit mit Betreuten weder vorzeitig abgebrochen noch unnötig verlängert wird. Die Beendigung einer Betreuung soll unter sorgfältiger Beachtung aller Faktoren und mit Vorsorge gestaltet werden, um mögliche negative Folgen zu minimieren.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Wir setzen uns für den Schutz der Betreuten ein. Im Falle gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes, handeln wir gemäß den gesetzlichen Regelungen und den für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche festgelegten Verfahren und Vorgaben.

Vermeidung von Interessenskonflikten

Wir stellen sicher, dass unser Handeln nachvollziehbar ist und unsere Entscheidungen nach objektiven, fachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien getroffen werden. Bei einer Kollision betrieblicher und privater Interessen beraten wir uns mit einer*m Vorgesetzten.

Als Mitarbeitende des Trägerverbundes nehmen wir als Gegenleistung für unsere Tätigkeit keine persönlichen Zuwendungen, Gefälligkeiten oder Geschenke Dritter an. Uns zugedachte Zuwendungen, Gefälligkeiten oder Geschenke legen wir immer gegenüber einer*m Vorgesetzten offen.

Konstruktive Konfliktbearbeitung

Sollten wir als Mitarbeitende mit diesen Grundsätzen in Konflikt geraten, persönlich oder durch Kenntnis grober Verletzungen dieser Grundsätze durch Kolleg*innen oder Vorgesetzte, wenden wir uns vertrauensvoll an eine*n Vorgesetzte*n oder an ein Mitglied des Beirates des Verbundes.

Als Mitarbeitende des Trägerverbundes unterstützen wir uns gegenseitig dabei, diese Grundprinzipien einzuhalten. Uns ist bewusst, dass das Wegschauen bei grobem Zuwiderhandeln zum Nachteil und zum Schaden von Beteiligten führen kann.

Beschwerderecht

Wie die Kinder und Jugendlichen, Familien und Erwachsenen auch, haben alle Mitarbeitenden, die sich benachteiligt oder belästigt fühlen, das Recht zur Beschwerde. Diese soll an eine*n Vorgesetzte*n, ein Mitglied des Beirates oder ein Mitglied des Vorstandes gerichtet sein. Nachteile dürfen der*m Mitarbeitenden daraus nicht entstehen.

Datenschutz

Alle Mitarbeitenden achten zu jeder Zeit die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung.